Verzeichmis: 1.Aushöhlung der Rechtswidrigkeit und Bedeutung der Gesamtrechtsordnung für die Kon-struktion des strafrechtlichen Unrechtstypus 2.Die Ansicht der Praktiker-Kommentare 3.Von der verbrechenszentrierten Lehre zur Lehre von der Ergänzung des Strafrechts durch das übrige Recht 4. Die alte und die moderne “Zweiteilung” zwischen Sichtweise des Bürgers und Ausnahmeregeln 5. Der Primat der Rechtsordnung vor dem Strafrecht: Die Konvergenz von Subsidiarität und akzessorischer Natur des Strafrechts. 6. Was bleibt von der objektiven Rechtswidrigkeit ? 7. Der “Standort” der Rechte zwischen ex ante-Betrachtung und Normen-konflikt. 8. Rechtfertigungsgründe als Garantie des ethischen Pluralismus. Prozessuale Straf-ausschließungsgründe. 9. Die Rechtfertigungsgründe der Staatsräson als “strafrechtliche Rechtfertigungsgründe”. 10. Der Strafprozess als “Kampf”-Rechtfertigungsgrund. 11. Im zi-vilrechtlichen Bereich ein Recht, im strafrechtlichen Bereich ein Unrecht? Wenn das Straf-recht als primäres statt als akzessorisches Abwehrmittel die Rechte verschlingt.
Rechtswidrigkeit und Rechtfertigung heute / Donini, Massimo. - STAMPA. - (2010), pp. 681-711.
Rechtswidrigkeit und Rechtfertigung heute.
DONINI, Massimo
2010
Abstract
Verzeichmis: 1.Aushöhlung der Rechtswidrigkeit und Bedeutung der Gesamtrechtsordnung für die Kon-struktion des strafrechtlichen Unrechtstypus 2.Die Ansicht der Praktiker-Kommentare 3.Von der verbrechenszentrierten Lehre zur Lehre von der Ergänzung des Strafrechts durch das übrige Recht 4. Die alte und die moderne “Zweiteilung” zwischen Sichtweise des Bürgers und Ausnahmeregeln 5. Der Primat der Rechtsordnung vor dem Strafrecht: Die Konvergenz von Subsidiarität und akzessorischer Natur des Strafrechts. 6. Was bleibt von der objektiven Rechtswidrigkeit ? 7. Der “Standort” der Rechte zwischen ex ante-Betrachtung und Normen-konflikt. 8. Rechtfertigungsgründe als Garantie des ethischen Pluralismus. Prozessuale Straf-ausschließungsgründe. 9. Die Rechtfertigungsgründe der Staatsräson als “strafrechtliche Rechtfertigungsgründe”. 10. Der Strafprozess als “Kampf”-Rechtfertigungsgrund. 11. Im zi-vilrechtlichen Bereich ein Recht, im strafrechtlichen Bereich ein Unrecht? Wenn das Straf-recht als primäres statt als akzessorisches Abwehrmittel die Rechte verschlingt.File | Dimensione | Formato | |
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