1. Bekämpfungsstrafrecht zwischen rechtsstaatlichen Garantien und Feindlogik – 2. Der Kampf gegen die Kriminalität als europäischer normativer, nicht bloß politischer oder kritischer Begriff – 3. Die “Normalisierung” des Kampfes mit den Mitteln des Strafrechts: eine Radikalisierung der instrumentellen Verwendung des Rechts – 4. Jenseits der Erbschaft des Notstandes und des Ausnahmezustandes: die Tendenz zur Selbstzerstörung der Gesetzlichkeit – 5. Die Angleichung des Bekämpfungsstrafrechts an das Feindstrafrecht als Voraussetzung der Gedankenführung von Jakobs und als Tabu der herrschenden Rechtskultur – 6. Der “Feind ” zwischen der Theorie …. – 7. …..und der Wirklichkeit – 8. Die Gefahren einer populistischern Ausdehnung des Begriff und das Erfordernis seiner Begrenzung. Die Hermeneutik der Bekämpfung – 9. Vom “Feind” zur “Bekämpfung”, zur „Unterdrückung“. Wann verletzt das Bekämpfungsrecht die Unbefangenheit und Unparteilichkeit des Richters? – 10 “Wissenschaft” und “Politik” angesichts der Ausnahmezustände und der Ausschaltung gefährlicher Täter
92) Bekämpfungsstrafrecht. Oder: Warum die Diskussion über das Feindstrafrecht sich nicht auf dessen Exorzierung beschränken darf / Donini, Massimo. - STAMPA. - 9:(2009), pp. N/A-N/A.
92) Bekämpfungsstrafrecht. Oder: Warum die Diskussion über das Feindstrafrecht sich nicht auf dessen Exorzierung beschränken darf
DONINI, Massimo
2009
Abstract
1. Bekämpfungsstrafrecht zwischen rechtsstaatlichen Garantien und Feindlogik – 2. Der Kampf gegen die Kriminalität als europäischer normativer, nicht bloß politischer oder kritischer Begriff – 3. Die “Normalisierung” des Kampfes mit den Mitteln des Strafrechts: eine Radikalisierung der instrumentellen Verwendung des Rechts – 4. Jenseits der Erbschaft des Notstandes und des Ausnahmezustandes: die Tendenz zur Selbstzerstörung der Gesetzlichkeit – 5. Die Angleichung des Bekämpfungsstrafrechts an das Feindstrafrecht als Voraussetzung der Gedankenführung von Jakobs und als Tabu der herrschenden Rechtskultur – 6. Der “Feind ” zwischen der Theorie …. – 7. …..und der Wirklichkeit – 8. Die Gefahren einer populistischern Ausdehnung des Begriff und das Erfordernis seiner Begrenzung. Die Hermeneutik der Bekämpfung – 9. Vom “Feind” zur “Bekämpfung”, zur „Unterdrückung“. Wann verletzt das Bekämpfungsrecht die Unbefangenheit und Unparteilichkeit des Richters? – 10 “Wissenschaft” und “Politik” angesichts der Ausnahmezustände und der Ausschaltung gefährlicher TäterPubblicazioni consigliate
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